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HAUSORDNUNG CHALET ALPINLUX

1. Nutzung des Chalets: Das Chalet dient ausschließlich für Ferienzwecke und darf nicht für gewerbliche oder illegale Aktivitäten genutzt werden.

2. Rauchen: Das Rauchen ist im Chalet strengstens verboten. Geniessen Sie ihre Zigarre oder Zigarette nur auf dem Balkon oder im Garten. Bitte benutzen Sie die zur Verfügung stehenden Aschenbecher.

3. Feuer & Sicherheit: Im Außenbereich bitten wir aufgrund von trockener Umgebung um einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuer, Zigaretten und Holzkohle. Es befindet sich ein Feuerlöscher und eine Löschdecke am Haus. Bitte achten Sie auch darauf, dass das Grillfeuer immer gelöscht ist sobald es nicht mehr von Ihnen beaufsichtigt wird.

4. Tiere sind in Chalet Alpin Lux nicht erlaubt.

5. Lärm: Respektieren Sie bitte die Nachtruhe am 22.00 Uhr – 07.00 Uhr und vermeiden Sie übermässigen Lärm zu später Stunde, um die Nachbarn nicht zu stören.

6. Müllentsorgung: Entsorgen Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern und trennen Sie Recyclingmaterialien entsprechend.

7. Sauberkeit: Halten Sie das Chalet sauber und ordentlich. Bitte verlassen Sie das Chalet in dem Zustand, in dem Sie es vorgefunden haben.

8. Schäden: Melden Sie eventuelle Schäden oder Defekte sofort dem Vermieter, um eine schnelle Reparatur zu ermöglichen.

9. Parken: Bitte halten Sie sich an die vorgesehenen Parkplätze und blockieren Sie keine Zufahrtswege oder andere Autos.

10. Gäste: Informieren Sie den Vermieter über zusätzliche Gäste, die das Chalet ebenfalls nutzen möchten. Überbelegung ist nicht gestattet.

11. Einhaltung der Regeln: Bitte respektieren Sie unsere Hausordnung und die örtlichen Gesetze, um einen angenehmen Aufenthalt für alle Gäste zu gewährleisten.

Mit dieser Hausordnung soll eine angenehme und harmonische Nutzung des Ferienchalets gewährleistet werden. Viel Spass und Erholung während Ihres Aufenthalts!

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